Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
22.03.2017
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2016
Entscheidungen im Verfahren
24.05.2011
Eröffnungen
11.03.2011
Sicherungsmaßnahmen
26.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
23.11.2007
Neueintragungen